Betreut in den eigenen vier Wänden
Mit einer Behinderung in den eigenen vier Wänden leben, den Alltag selbst gestalten und bei dem Erreichen von Träumen und im Alltag - wo gewünscht - unterstützt werden: Unser pädagogisches Team berät und begleitet Sie, Ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechend. Der Unterstützungsbedarf kann vorübergehend oder auf Dauer erforderlich sein, z.B. nach dem Erwerb einer Behinderung durch Unfall oder Krankheit, nach Aufenthalt in einer stationären oder ambulanten Einrichtung der Behindertenhilfe oder nach dem Auszug aus der Familie. Wie viele Stunden pro Woche und welche Art von Betreuung Sie benötigen, orientiert sich an Ihrem Bedarf. Voraussetzung für einen Platz in unserem Betreuten Einzelwohnen ist, dass Sie in Berlin über eine eigene Wohnung verfügen bzw. eine beziehen werden.
Aufnahmemanagement
Sie haben Fragen zu unseren Betreuungsangeboten? Sie haben Interesse an einem Platz im Ambulant Betreuten Wohnen? Dann melden Sie sich gerne bei uns!
Telefon: 0172 303 474 9
Unser Angebot
Die Mitarbeitenden des Ambulant Betreuten Wohnens bieten Ihnen sozialpädagogische Unterstützung. Beispielsweise bei:
- Vernetzung in der Nachbarschaft und Aufbau sozialer Kontakte
- Psychologische Unterstützung und Motivation für den Alltag
- Freizeitaktivitäten
- Arbeitssuche
- Psychologische Unterstützung und Motivation für den Alltag
- Umgang mit Ämtern und Behörden sowie rechtlichen Betreuenden
- Beantragung und Organisation ambulanter pflegerischer Hilfen
- Begleitung bei Arztbesuchen
- Reaktivierung vorhandener Ressourcen zur Selbsthilfe
Voraussetzungen für das Betreute Einzelwohnen
Sie können das Betreute Einzelwohnen nutzen, wenn Sie
- Körper- oder mehrfachbehindert sind (insbesondere nach Schlaganfall oder Schädel-Hirn-Trauma)
- Interesse an sozialpädagogischer Begleitung und Unterstützung haben
- Bereitschaft haben, kontinuierlich Termine abzusprechen und wahrzunehmen
Weitere Voraussetzungen:
- Sie haben oder beziehen eine eigene Wohnung in Berlin.
- Sie kommen alleine in der Wohnung zurecht, wenn die sozialpädagogische Unterstützung unerwartet ausfällt.
- Sie können Ihre Ausgaben entsprechen Ihrem Einkommen weitgehend selbständig einteilen oder haben einen gesetzlichen Betreuer.
- Ihre medizinische Versorgung ist sichergestellt.
- Sie haben keine akuten Probleme mit Drogen-, Alkohol-, oder Medikamentenmissbrauch.
- Es liegt eine Kostenübernahme durch Sozialhilfeträger, Berufsgenossenschaften oder andere Kostenträger vor. Bei der Antragstellung unterstützen wir Sie gerne.