Menschen mit Behinderung im Strafvollzug
"Totale Inklusion?"
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet alle Vertragsstaaten dazu, Menschen mit Behinderung den „vollen und gleichberechtigten“ Zugang zur Teilhabe an der Gesellschaft und den „vollen Genuss aller Menschenrechte“ zu gewähren. Doch es gibt auch soziale Institutionen, in denen die gesellschaftliche Teilhabe bewusst eingegrenzt wird. Ein prominentes Beispiel ist der Strafvollzug.
Wie ist es in diesen Fällen um die Situation beispielsweise straffälliger Menschen mit Behinderung bestellt? Wie sind Sonderwelten wie der Strafvollzug auf Menschen mit Behinderung eingerichtet? Können ihre besonderen Bedürfnisse auch in Gefängnissen berücksichtigt werden oder müssen Menschen mit Behinderung – wie an vielen anderen Orten auch – hier ebenfalls „draußen“ bleiben?
In unserem Fachgespräch diskutieren wir über die Herausforderung, auch Justizvollzugsanstalten barrierefrei zu gestalten, über den Umgang mit Menschen mit Behinderung Alltag „hinter Gittern“ und die Bedeutung eines menschenrechtsbasierten Straffvollzugs.
Auf dem Podium nehmen teil:
- Dr. Lena Kreck, Senatorin für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung von Berlin
- Marcella Micheli, leitende Sozialarbeiterin im Offenen Vollzug des Landes Berlin (angefragt)
- Dr. Martin Theben, Rechtsanwalt und Behindertenrechtsaktivist
Moderation: Dr. Sebastian Weinert, Fürst Donnersmarck-Stiftung
Diskutieren Sie mit uns!
Diese und viele andere Fragen stehen am 6. Februar ab 18.30 Uhr im Mittelpunkt des Podiumsgesprächs „Totale Inklusion“ in der Berliner Landeszentrale für politische Bildung. Der Veranstaltungsort ist barrierefrei.
Kommen Sie und diskutieren Sie mit!
Bitte melden Sie sich an.
Zusammenfassung
"Totale Inklusion?" Menschen mit Behinderung im Strafvollzug
Montag, 6. Februar, 18.30-20 Uhr.
Berliner Landeszentrale für politische Bildung, Hardenbergstraße 22–24, 10623 Berlin
Eintritt frei, bitte melden Sie sich an.